LkSG, ESG, CSRD

Zuverlässige Lösungen für Ihr Nachhaltigkeitsreporting

Nachhaltigkeit in Kerngeschäft und Supply Chain dokumentieren

Unternehmen müssen ihre Prozesse nachhaltiger gestalten – sowohl um nachhaltiger zu wirtschaften als auch, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Ein Beispiel dafür ist das Nachhaltigkeitsreporting im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) – aber auch Bewertungen des ESG sowie das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordern Neuausrichtungen in Betrieben.

Für Unternehmen geht es darum, bestehende Strukturen und Strategien zu durchleuchten und zu hinterfragen. Sie müssen das Nachhaltigkeitsreporting, damit zusammenhängende Datenerhebungen und Prozesse miteinander in Einklang bringen. OSP unterstützt Sie in diesem Transformationsprozess mit Analyse-Tools und Expertise von erfahrenen Berater*innen aus dem Bereich Klima, Menschenrechte und Lieferkette.

ESG-Berichtspflicht in drei Bereichen

Bewertung von Unternehmensnachhaltigkeit

Environment
Social
Governance

Compliance und Unternehmenswerte nachhaltig sichern

Nachhaltigkeit ist für Unternehmen inzwischen unverzichtbar. Mit effizientem Nachhaltigkeitsreporting profitieren Sie von mehreren Vorteilen.
Maßnahmen bewerten und verbessern

Beratung und Expertise in Bezug auf die Themen Klima, Gesellschaft und Lieferketten ermöglichen Ihrem Unternehmen die Optimierung von Nachhaltigkeitsstrategien. Dadurch können Sie die Umwelt schützen und Kosten senken.

Schwachstellen identifizieren und beheben

Die Priorisierung von Nachhaltigkeitsaspekten und die Umsetzung von Abhilfemaßnahmen sind wichtige Schritte, um Probleme frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und das Image Ihres Unternehmens zu stärken.

Gesetzliche Anforderungen erfüllen

Reporting Compliance ist unerlässlich. Indem Sie Vorschriften zur Berichterstattung einhalten, vermeiden Sie empfindliche Bußgelder und stärken das Vertrauen Ihrer Investor*innen sowie der breiten Öffentlichkeit.

Nachhaltigkeitsaspekte verstehen

Abstrakte Analysemethoden, wie das LkSG-Tool von OSP, helfen Unternehmen dabei, Einblicke zu erforderlichen Berichtsbestattungen zu gewinnen, Risiken zu identifizieren und Entscheidungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsstrategie zu treffen.

Umfassende Transparenz schaffen

Transparenz über Risiken und Maßnahmen in Ihrer Lieferkette sorgen dafür, dass Sie die Loyalität Ihrer Kundschaft, Partner*innen und Mitarbeiter*innen fördern und wertvolle Erkenntnisse über Schwachstellen erlangen.

Stabilen Geschäftsbetrieb garantieren

Ein gewissenhaftes Reporting stellt Ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit sicher. Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder sind Gefährdungen, die Sie durch den Einsatz verlässlicher Software vermeiden können.

Aktuelle Berichtspflicht: Risikoanalyse mit dem LkSG-Tool

OSP und Systain haben ein umfangreiches Tool zur LkSG-Risikoanalyse entwickelt, welches Ihnen durch präzise Analysen die Bewertung Ihrer Lieferkette ermöglicht. So können Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und mithilfe übersichtlicher Darstellungen Schwachstellen gezielt identifizieren und entsprechende Maßnahmen einleiten.

OSP & Systain: Gehen Sie digital und nachhaltig mit uns in die Zukunft

Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Geschäftswelt nimmt Technologie eine führende Rolle ein. Die IT-Expert*innen von OSP und die Nachhaltigkeits-Spezialist*innen von Systain vereint nicht nur eine gemeinsame Überzeugung, sondern auch umfassende Erfahrung mit Zukunftsthemen.

Durch tiefes und kombiniertes Fachwissen profitieren Sie von erstklassiger Beratung, vielseitigen Analysen und effizienter Softwareimplementierung.

FAQs rund ums Thema Nachhaltigkeitsreporting

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema CSRD und ESG.

Die Berichtspflicht bezieht sich auf sämtliche Unternehmensaktivitäten und die Bereiche Umwelt (Environment), Gesellschaft (Social) und Wirtschaft (Governance), kurz ESG. Nachhaltigkeit schließt in diesem Zusammenhang auch die Bemühungen zur Verbesserung von Menschenrechten entlang der Lieferkette (Stichwort: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG) und den fairen Umgang mit Mitarbeitenden ein.

 

Aktuelle Leitlinien sehen außerdem vor, dass Unternehmen relevante Themen eigenständig und individuell identifizieren und über die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien berichten. Das Nachhaltigkeitsreporting ist eine komplexe Aufgabe, die durch die CSRD denselben Stellenwert wie die Finanzberichterstattung erhält.

ESG steht für „Environmental, Social und Governance”. Es handelt sich dabei um drei Hauptkriterien, die zur Bewertung der Nachhaltigkeit und ethischen Auswirkungen eines Unternehmens verwendet werden. Die Betrachtung von ESG-Faktoren wird immer wichtiger, da Unternehmen so Risiken und Chancen identifizieren können. ESG-Kriterien bieten demnach einen umfassenden Blick auf die langfristige Nachhaltigkeit eines Unternehmens.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive betrifft sowohl Kapitalmarkt-orientierte Unternehmen, große Versicherungen und Banken als auch nicht-Kapitalmarkt-orientierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatzerlös von über 40 Millionen Euro. Für nicht-Kapitalmarkt-orientierte KMU ist die Anwendung freiwillig, allerdings können sie als Teil einer Lieferkette von der Verordnung betroffen sein.

Die Berichtspflicht startet 2025 für Unternehmen, die bereits unter die Nachhaltigkeitsberichtspflicht fallen. 2026 folgen neu erfasst Unternehmen, 2027 bestimmte Finanzinstitute und 2029 Unternehmen außerhalb der EU mit einem Umsatz über 150 Millionen Euro und EU-Niederlassungen.

 

Konkret heißt das:

 

2025 für GJ 2024: Unternehmen, die bereits unter der NFRD berichtspflichtig sind

 

2026 für GJ 2025: Große Unternehmen ohne NFRD-Berichtspflicht, d.h. alle großen Unternehmen (Börsennotiert oder nicht), die   mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:

>250 Mitarbeitende und/oder

>€40M Umsatz und/oder

>€20M Bilanzsumme

 

2027 für GJ 2026: Börsennotierte KMUs, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:

>10 Mitarbeitende und/oder

>€700.000 Umsatz und/oder

>€350.000 Bilanzsumme

 

2028 für GJ 2027: Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU, aber mit:

€ 150M Umsatz innerhalb der EU und einem großen oder kapitalmarktorientierten Tochterunternehmen

Inhaltlich fällt die CSRD zwar in den Aufgabenbereich von Nachhaltigkeitsbeauftragten und nimmt auch auf Einkaufs- und Kommunikationsabteilungen Einfluss. Da häufig jedoch neue Prozesse entwickelt oder diese entlang der Lieferkette anders ausgerichtet werden müssen, ist das Thema zumeist auf C-Level bzw. Geschäftsführungsebene integriert.  

Die Berichterstattung erfordert eine umfassende Offenlegung von Informationen zu unterschiedlichen ESG-Themen, so wie Daten zu Treibhausgasemissionen, sozialen Praktiken, Unternehmensführung, Lieferkettenmanagement und mehr. Insgesamt müssen bis zu über 1.100 Datenpunkte berichtet werden.

Ihre erfassten ESG-Daten veröffentlichen und berichten Sie im Lagebericht beziehungsweise Jahresabschluss Ihres Unternehmens. Die Frist der CSRD entspricht damit der Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses.

Empfehlenswerte Erstmaßnahmen zur Vorbereitung auf Nachhaltigkeitsberichterstattungen sind eine zuverlässige Datenerhebung und die Bewertung von Prozessen – beispielsweise zur Reduktion des Unternehmens-eigenen CO2-Fußabdrucks. Darüber hinaus muss eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden.

Die Wesentlichkeitsanalyse unterstützt Sie dabei, berichtspflichtige Themen im eigenen Unternehmen individuell zu identifizieren. Dabei wird sowohl die Unternehmensperspektive (inside-out) als auch die Nachhaltigkeitsperspektive (outsite-in) der Geschäftstätigkeiten durchleuchtet, um die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt einzuordnen. Dabei spricht man auch von der doppelten Wesentlichkeit, welche für viele Gesetze, Direktiven und Regelungen innerhalb des Nachhaltigkeitsbereichs immer wichtiger wird.

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